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Die Debatte in Basel und rechtliche Grundlagen

Seit Sommer 2020 leben vermehrt Menschen ohne Wohnsitz auf Basels Strassen und betteln in der Stadt. Seither wird in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert. Die einen möchten das Bettelverbot wieder einführen. Die anderen berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welcher in einem Genfer-Fall befunden hat, dass absolute Bettelverbote, unabhängig von der individuellen Situation der Armutsbetroffenen, die Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des darin verankerten Rechtes auf Privatleben verletzen. Dieses beinhaltet den Anspruch, die eigene Notlage zum Ausdruck zu bringen und um Hilfe zu bitten. Nun versucht Basel-Stadt, das Betteln einzugrenzen, ohne mit der Gesetzgebung in Konflikt mit der EMRK zu geraten.  

Wandernde Bettler*innen sind die Kehrseite von Globalisierung und Wachstum. Armut wird zu einem weltweiten, auch bei uns sichtbaren Phänomen. Bekämpfen müssen wir jedoch die Armut, nicht die von Armut Betroffenen. 

Per 1. September 2021 gilt in Basel wieder ein beschränktes Bettelverbot. Agressives betteln und betteln an belebten Plätzen ist wieder verboten. Seither sind weniger Bettelnde anzutreffen. 

Links & Dokumente

Rund um die Debatte in Basel und rechtliche Fragen

Beiträge zum beschränkten Bettelverbot ab 01.09.21

Handreichung Bettelnde von der ERK BS, Caritas beider Basel, RKK BS und der Heilsarmee

Srf.ch Rendez-Vous vom 12.05.2021 

Ratschlag RR vom 12.05.2021 zur Einführung eines ausgedehnten Bettelverbotes 

Prof. Dr. Wolfgang Hecker Kommunale Regelungen zum Thema Betteln vor dem Hintergrund der Entscheidung des EGMR – Eine Problemskizze (Stand 19.03. 2021) 

Welche Regeln für das Betteln in Basel wünscht ihr euch? Blog 08.04.2021 

EGMR Urteil zum Fall einer bettelnden Romni in Genf 

Diakonie Hamburg zur Diskussion um ein Bettelverbot in Hamburger Innenstadt 

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